Kurz informiert/Abzüge der Versicherung
- von Sachverständigenbüro Damitz
- •
- 05 Juli, 2018
- •
2. Die Kürzungen haben System. Da bei ca. 22 Millionen Schadenfälle im Jahr im Schnitt zwischen 300-500 EUR gekürzt werden.
3. Diese erfolgen meist willkürlich (mit vorgefertigten Sätzen) und ohne Sachverstand, sowie gegen die Herstellerrichtlinie.
4. Bei Kürzungen, bedarf es immer der rechtlichen Prüfung.
5. 1. Kürzungen der Verrechnungssätze/Allgemein.
Denn gemäß gängiger Rechtsprechung genügt nicht allein, einen günstigeren Stundenverrechnungssatz in einem Prüfbericht anzugeben, sondern der Geschädigte muss sich auch darauf verlassen dürfen, dass mit dem gleichen Stundenaufwand in der Alternativwerkstatt tatsächlich gearbeitet wird, ohne zu befürchten zu müssen, dass ggf. höhere Kosten anfallen, weil z.B. Arbeiten länger dauern oder zusätzlich anfallen.
Ob die genannte Alternativwerkstatt tatsächlich den vom Sachverständigen als richtig beurteilten Reparaturweg einschlägt oder ob nicht durch eine Alternativreparatur letztlich nur kostengünstiger und damit ggf. auch geringwertiger gearbeitet wird und dadurch niedrigere Kosten entstehen, was jedoch nicht den Vorgaben des Sachverständigengutachtens entspricht, kann der Geschädigte nur dann wirksam überprüfen, wenn ihm von der günstigen Alternativwerkstatt ein vergleichbares, unter Zugrundelegung der Vorgaben des Sachverständigen konkretes Vergleichsangebot vorgelegt wird. Nur dann kann der Geschädigte objektiv entscheiden, ob bezüglich der angebotenen Alternativwerkstatt nicht nur die objektiven Kriterien, die von dem Schädiger genannt wurden, generell vorliegen, sondern ob in seinem konkreten Fall tatsächlich von einem vergleichbaren und damit zumutbaren und annehmbaren Angebot ausgegangen werden kann.
5.2Kürzungen der Verrechnungssätze/Junge Gebrauchte bis 5 Jahre.
Durch die Reparatur in einer ungebundenen Fachwerkstatt entstehen wegen der räumlichen Bindung an den Reparaturbetrieb prinzipell Nachteile bezgl. noch bestehender Garantien seitens des Herstellers und evtl. dann bestehender Gewährleistungsansprüche aufgrund der Reparatur.
Denn viele Fahrzeuge werden grundsätzlich überregional verkauft. Die potenziellen Käufer werden dahin tendieren, dass gegenständliche Fahrzeug durch die im Raum stehenden Unannehmlichkeiten nicht erwerben zu wollen. Das Fahrzeug wird bei einem alsbaldigen Verkauf nach Reparaturende auch bei einem deutlich größeren Preisnachlass kaum die gleichen Verkaufsschancen erhalten, es wird tendenziell eine Unverkäuflichkeit des Fahrzeugs eintreten. Eine belastbare Bezifferung eines folglich zusätzlichen Minderwertes durch den Sachverständigen erscheint aus heutiger Sicht nicht möglich, wird sich aber im Bereich zwischen 2000,00 EUR und 3000 EUR bewegen.
5.3 Technische Abzüge.
5.4 Das Reparaturrisiko (Kollateralschaden) trägt der Schädiger.
Steht die Heckscheibe in der beschädigten Heckklappe so unter Spannung, dass sie beim Ausbauen zerspringt, ist das ein vom Schädiger zu tragender Teil des ursprünglichen Schadens.
Erneuert die Werkstatt die Schutzleiste vom Einstiegblech, weil sie beim Ausbauen zerbrochen ist, fällt das in das Werkstattrisiko, welches der Schädiger zu tragen hat.
Abzug Wertminderung.
Bei der durch den Sachverständigen vor Ort ermittelten Wertminderung werden meist pauschal 20% abgezogen. Dieses geschieht mit dem Hinweis, dass die Wertminderung nach der Marktrelevanz- u. Faktoren-Methode berechnet wurde und einen geringeren Betrag ausweist. Auch hier wird mit Absicht getrickst, da nie ein entsprechendes Rechenblatt beigefügt wird. Selbst dann erfolgt ein Abzug in entsprechender Höhe, wenn der Sachverständige vor Ort die Marktrelevanz- u. Faktoren-Methode angewandt hat.
Fortsetzung folgt.